Norm
ABGB §477Rechtssatz
Begriff der Grunddienstbarkeit - Ersitzung eines Geh- und Fahrtrechtes mit Fahrrädern. Unzumutbarkeit der Verlegung eines Wegerechtes, wenn dadurch seine Ausübung durch die jweils Berechtigten gefährdet würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011583Dokumentnummer
JJR_19720524_OGH0002_0010OB00097_7200000_002