Norm
ABGB §383Rechtssatz
Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Untergang der dienstbaren Sache nicht gleichgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0011000Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021