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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §297;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/05/0165 E 21. Mai 2007 RS 4Stammrechtssatz
Der Bestandnehmer eines Grundstückes kann Eigentümer des von ihm errichteten Gebäudes sein, sofern es sich hierbei um ein Superädifikat handelt. Ist der vom Grundeigentümer verschiedene Adressat eines baubehördlichen Beseitigungsauftrages jedoch nicht Superädifikatseigentümer (und auch nicht Baurechtsinhaber), ist eine Auftragserteilung an ihn rechtswidrig (zur Annahme eines Superädifikates vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2006, Zl. 2005/05/0180, sowie das hg. Erkenntnis vom 3. Juli 2001, Zl. 98/05/0236; zur Frage der Übertragung von Eigentum an einem Superädifikat vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. September 1997, Zl. 97/05/0121).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012050188.X01Im RIS seit
08.01.2015Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015