Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Bei Errichtung eines Bauwerkes auf Grund eines zeitlich beschränkten Grundbenutzungsrechtes liegt ein Superädifikat vor. Die Vereinbarung des Heimfalls des Gebäudes an den Grundeigentümer nach Ablauf des zeitlich beschränkten Grundnutzungsrechtes ändert nichts daran, daß für den Erbauer nicht die Absicht besteht, das Gebäude für dessen wirtschaftlich zu erwartende Lebensdauer zu gebrauchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009934Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2010