Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1452VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/05/0325 E 24. Februar 1998 RS 2 Stammrechtssatz Im öffentlichen Recht gibt es eine Ersitzung iSd ABGB nicht, es sei denn, daß sie gesetzlich ausdrücklich anerkannt wird (Hinweis E 20.2.1967, 437/65, VwSlg 7086 A/1967, und E 11.11.1986, 86/07/0214, VwSlg 12294 A/1986). ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Die Gemeindegutsagrargemeinschaft S (in weiterer Folge: Agrargemeinschaft) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 176, KG M., die eine Gesamtfläche von 82,6604 ha aufweist. 2 Laut aktuellem Regulierungsplan der Agrargemeinschaft sind 17 Stammsitzliegenschaften mit insgesamt 72 Anteilsrechten (Weiderechten) an der Liegenschaft EZ 176 nutzungsberechtigt. 3 Zu dieser Liegenschaft gehört unter anderem das auf Gemeindegut gelegene Grundstück Nr. 1132/1 mit einer Fläche von 1,64... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451ABGB §1452FlVfGG §21FlVfGG §31FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litc Z2FlVfLG Tir 1996 §38 Abs8FlVfLG Tir 1996 §54 Abs6VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0087 E 8. Juli 2004 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsinstitute d... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) vom 10. Februar 1950 wurde dem Rechtsvorgänger des Revisionswerbers gemäß § 9 Abs. 2 WRG 1934 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage auf dem Grundstück Nr. 174 KG R für Trink- und Nutzwasserzwecke, befristet auf die Dauer von 60 Jahren, erteilt. Das Grundstück, auf dem sich die Quelle befindet, stand damals im Eigentum des Rechtsvorgängers des Mitbeteiligten; es steht nunmehr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;ABGB §481;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Erfolgt die Benutzung der privaten Tagwässer oder die Errichtung von Anlagenteilen einer Wasserversorgungsanlage auf fremden Liegenschaften auf der rechtlichen Grundlage eines Privatrechtstitels (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;ABGB §481;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wird von demjenigen, der eine wasserrechtliche Bewilligung für eine Anlage beantragt, die nur wegen der Berührung fremder Rechte bewilligungspflichtig sein k... mehr lesen...
R M und J M sind Miteigentümer der an der Agrargemeinschaft Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargemeinschaft A-B-W, in weiterer Folge: AG ABW), Eigentümerin der Liegenschaft EZ 27 GB U, anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft EZ 82 GB U, und zwar J M zu 7/9-Anteilen und R M zu 2/9-Anteilen. An der Agrargemeinschaft W-Alpe (in weiterer Folge: AG W-Alpe) ist die genannte Stammsitzliegenschaft ebenfalls anteilsberechtigt Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. November 2006, LAS- 604... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451;ABGB §1452;FlVfGG §21;FlVfGG §31;FlVfLG Tir 1996 §33;FlVfLG Tir 1996 §34;VwRallg impl;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/07/0013 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/... mehr lesen...
Mit Antrag vom 12. Mai 1995 wandten sich die Weideberechtigten entlang der Kronprinz Rudolf-Bahn, Strecke Bad Mitterndorf bis Bad Aussee/Koppen, an die Agrarbezirksbehörde Stainach (ABB) und beantragten, die ABB möge den im Bereich dieses Bahnabschnittes weidebelasteten Grundeigentümern ohne Aufschub gemäß § 1 Abs. 4 des Steiermärkischen Einforstungs-Landesgesetzes 1983 Maßnahmen vorschreiben, die eine gefahrlose Ausübung der urkundlich verbrieften Weidenutzungsrechte im Bereich des B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451;ABGB §1452;ABGB §472;Regulierungspatent 1853 §1 Z1;Regulierungspatent 1853 §1 Z2;Regulierungspatent 1853 §1 Z3;Regulierungspatent 1853 §1 Z3a;Regulierungspatent 1853 §43;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0039 E 13. Dezember 1994 VwSlg 14180 A/1994 RS 2 Stammrechtssatz Bis zur Erlas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Mit Schreiben vom 2. August 2001 beantragte der Beschwerdeführer bei der Agrarbezirksbehörde (ABB), die Agrargemeinschaft Nachbarschaft T (die mitbeteiligte Partei) möge angehalten werden, binnen 14 Tagen die Auftriebsliste hinsichtlich der EZ 62 KG T (im Eigentum der mitbeteiligten Partei) zurückzuziehen sowie die Kosten dieses Rechtsstreites zu ersetzen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass die mitbeteiligte Part... mehr lesen...
Unter dem Datum des 24. November 1999 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) einen Bescheid mit folgendem Spruch: "Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz entscheidet gemäß § 73 lit. b und e i.V.m. § 33 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, i.d.F. LGBl. Nr. 77/1998, und § 38 Abs. 2 des Wald- und Weideservitutengesetzes, LGBl. Nr. 21/1952, über den Antrag des (mitbeteiligte Partei) vom 12.2.1998 über den Bestand und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451;ABGB §1452;ABGB §472;Regulierungspatent 1853 §1 Z1;Regulierungspatent 1853 §1 Z2;Regulierungspatent 1853 §1 Z3;Regulierungspatent 1853 §1 Z3a;Regulierungspatent 1853 §43;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0039 E 13. Dezember 1994 VwSlg 14180 A/1994 RS 2(hier ohne die beiden letzten Sätze) S... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451;ABGB §1452;FlVfGG §21;FlVfGG §31;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §51;VwRallg impl;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0087 E 8. Juli 2004 RS 2
(Hier: Aus bestimmten Weidemodalitäten, selbst wenn diese über 100
Jahre ... mehr lesen...
Gemäß den Regulierungserkenntnissen 4020/Serv. I und II vom 27. Juni 1871 sowie 6593/Serv. III vom 28. Juni 1871 bestanden zugunsten zahlreicher Liegenschaften Holzbezugsrechte im sogenannten "Tiefenbachforst" der damaligen Fideikomissherrschaft L. Zwischen 1920 und 1926 führte die Agrarbezirksbehörde Linz (nunmehr: Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich, im Folgenden kurz: ABB) im Forstrevier Tiefenbach ein Servitutenablösungsverfahren gemäß § 43 des Landesgesetzes vom 24. Mai 1921 b... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1451;ABGB §1452;FlVfGG §21;FlVfGG §31;FlVfLG OÖ 1979 §31;FlVfLG OÖ 1979 §39;VwRallg impl;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtsinstitute des Privatrechtes wie Verjährung oder Ersitzung gelten in Zusammenhang mit den Anteilsr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1840, KG Palting (Imsee), sowie des Ufergrundstückes Nr. 532/2, KG Palting, welches als Parkplatz benutzt wird. Weiters ist die Beschwerdeführerin Hälfteeigentümerin des daran grenzenden Ufergrundstückes Nr. 524/2, KG Palting, auf welchem eine Fischerhütte und ein Bootssteg errichtet ist. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) vom 9. September 1992 wurde das Flurbereinigungsverfahren "Imsee", Katastral... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;ABGB §480;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 24 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 bezieht sich auf alle Grunddienstbarkeiten, die sich auf einen der im § 480 ABGB genannten Titel gründen. Auch die Ersitzung stellt grundsätzlich einen tau... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;ABGB §480;FlVfGG §6 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde hat zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang eine unter dem Titel der Ersitzung behauptete Grunddienstbarkeit besteht und ob sie entsprechend den Bestimmungen des § 24 A... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 11. Jänner 1989 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 61 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1976 aufgetragen, innerhalb eines Monates nach Rechtskraft des Bescheides das auf dem Grundstück Nr. 651, KG Traun, ohne Bewilligung errichtete Bauwerk im Ausmaß von 23 m x 12 m zu beseitigen. Das abzutragende Objekt wurde umschrieben mit "hölzerne Tragkons... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1452;VwRallg;
Rechtssatz: Im öffentlichen Recht gibt es eine Ersitzung iSd ABGB nicht, es sei denn, daß sie gesetzlich ausdrücklich anerkannt wird (Hinweis E 20.2.1967, 437/65, VwSlg 7086 A/1967, und E 11.11.1986, 86/07/0214, VwSlg 12294 A/1986). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwend... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. Juni 1996 stellte der Erstbeschwerdeführer beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) einen "Antrag auf bescheidmäßige Beantwortung der Frage, zu welcher Stammsitzliegenschaft der im Waldbuch der Gemeinde Leutasch eingetragene Waldteil folio 268 gehört". Zur Begründung: führte der Erstbeschwerdeführer an, er sei grundbücherlicher Eigentümer des geschlossenen Hofes "Böck", vorgetragen in EZ. 90065 GB Leutasch. Gemäß dem Waldprotokoll der... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;FlVfGG §15;FlVfGG §17 Abs3;FlVfLG Tir 1935 §36 Abs2 lite;FlVfLG Tir 1935 §37 Abs1;FlVfLG Tir 1935 §38 Abs5;FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litd;FlVfLG Tir 1996 §33 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §34 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die für den Erwerb von Teil... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 13. März 1995 wurde der Gemeinde gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 75 Abs. 3 lit. a des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. Nr. 13/1989, die Straßenbaubewilligung für den Neubau eines Teilstückes des Wiesenweges, Gst. Nr. 3181/2, KG A, erteilt. Diese Baubewilligung bezog sich auf die eingereichten Planunterlagen, die einen Bestandteil des Straßenbaubewilligungsbescheides bildeten. Die Beschwerdeführer sind bücherliche ... mehr lesen...
Index: L85007 Straßen Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1452;ABGB §1498;AVG §68 Abs1;AVG §8;B-VG Art7 Abs1;LStG Tir 1989 §44;LStG Tir 1989 §62 Abs1;LStG Tir 1989 §68 Abs1;LStG Tir 1989 §68 Abs3;LStG Tir 1989 §70;StGG Art5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Gössendorf vom 10. Februar 1995 wurde ausgesprochen, daß die Liegenschaft Th., B.-Straße 62, deren Eigentümer der Beschwerdeführer ist, gemäß § 9 Abs. 6 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991 (StAWG) in Verbindung mit § 2 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Gössendorf vom 9. Dezember 1992 an die öffentliche Müllabfuhr der Gemeinde Gössendorf angeschlossen ist und daß gemäß § 4 der ... mehr lesen...