Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Im Falle der Abtretung einer schon im Eintreibungsstadium befindlichen Forderung ist der Zessionar nicht auf die Fortsetzung der Exekution nach § 9 EO gewiesen, sondern kann die Forderung gegen den Verpflichteten (Zessus) einklagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0032832Dokumentnummer
JJR_19280314_OGH0002_0010OB00213_2800000_001