Begründung: Der Vater der Beklagten schenkte seinen damals unmündigen, am 23. 5. 1975 und am 19. 6. 1977 geborenen Töchtern - den Beklagten - mit Notariatsakt vom 4. 4. 1986 je zur Hälfte ihm damals gehörende Liegenschaften unter der Bedingung, dass für ihn und seine dem Schenkungsvertrag beitretende Ehefrau und Mutter der Beklagten auf ihre Lebensdauer auf dem auf einer Liegenschaft errichteten Haus ein unentgeltliches Wohnrecht unter Mitbenützung sämtlicher Wohn- und Nebenräum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte in ständiger Geschäftsbeziehung seit Oktober 1993 von der Firma G***** Austria Fernsehgeräte und Videorecorder, die sie im Rahmen eines Bartageschäftes in Russland an die Kohlemine R***** weiter veräußerte. Nach den vereinbarten Lieferbedingungen hatte die Firma G***** den Transport zum Bestimmungsort auf Kosten der Klägerin zu veranlassen und schloss zu ihren Gunsten Transportversicherungen mit der beklagten Versicherungsgesellschaft ab.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren der Antragstellerin mit der
Begründung: ab, die Bürgschaftserklärung und Pfandurkunde vom 22. 10. 1998 (Beilage ./A) sei von Mag. Andreas D*****, geboren *****, für den Liegenschaftseigentümer A***** GesmbH, aufgrund der Vollmacht vom 11. 3. 1997 beglaubigt unterschrieben worden. In dieser Vollmacht sei aber keine Bevollmächtigung zur Verpfändung von Sachen (Liegenschaften) abgegeben worden. Die Bevollmächtigu... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIABGB §1016ABGB §1017
Rechtssatz: Die
Begründung: eines vorrangigen Pfandrechts unter missbräuchlicher Verwendung von Vollmachten ist kein infolge Kollusion unwirksames Rechtsgeschäft. Die zum Nachteil der Vertretenen in ihrem Namen unter Missbrauch einer Vertretungsmacht durch den Bevollmächtigten vorgenommenen Rechtshandlungen kommen jedoch in ihren Auswirkungen (durch die grundbürgerliche Rangverschiebung begünstigter Hypothe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die S***** & T***** GmbH beabsichtigte anfangs 1990 eine Liegenschaft zu kaufen und darauf Reihenhäuser zu errichten. Zu diesem Zweck schloss sie mit der Klägerin unter anderem zwei Kreditverträge ab, in denen sie sich verpflichtete, zur Sicherstellung die gesamte Liegenschaft zum Pfand zu bestellen. Zur treuhändischen Abwicklung dieser Angelegenheit wurde Dr. Manfred B***** von der Klägerin und der S***** & T***** GmbH beauftragt. Am 27. 7. 1990 s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016ABGB §1017AnfO §2 Z1
Rechtssatz: Die Wissenszurechnung des Widerstreitsachwalters an den Vertretenen ist durch Rechtsprechung (Arb 10.295; 6 Ob 153/99i) und Lehre (Strasser-Rummel, ABGB2 Rz 3 zu §§ 1016, 1017) gedeckt. Aufgabe des Widerstreitsachwalters ist es, die Interessen des Minderjährigen und nicht die allfälliger Gläubiger des Schenkers zu wahren. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kenntnis des Anfechtungsgegners ist vom Anfechtenden im Falle des § 2 Z 1 AnfO auch dann zu beweisen, wenn sich die Anfechtung gegen nahe Angehörige richtet (8 Ob 26/84; SZ 58/34; zuletzt etwa 4 Ob 2294/96y; RIS-Justiz RS0050775). Soweit dem Widerstreitsachwalter des damals mj. Anfechtungsgegners Untätigkeit angelastet wird, handelt es sich dabei um bloße Fahrlässigkeit; soweit die Anfechtung auf bedingten Vorsatz d... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AIABGB §1017
Rechtssatz: Nach allgemeinen Regeln (§ 863 ABGB) und dem Grundsatz, daß mangels Aufklärung über ein Vertretungsverhältnis jeder im eigenen Namen handelt wird derjenige, der sich in eine Arztordination oder in ein ärztliches Labor oder sonstiges Institut begibt, mit dem freiberuflich tätigen Arzt oder mit dem Inhaber des Instituts oder Labors kontrahieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betrieb in den 70iger Jahren in der R*****straße ***** in S***** ein medizinisch-diagnostisches Labor, für welches er weder über eine Konzession nach § 220 Abs 1 Z 2 bzw § 221 GewO 1973 in der damals gültigen Fassung verfügte noch eine solche benötigte. Über eine solche Konzession verfügte allerdings seit 30. 4. 1975 das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband S*****, für den Standort M*****straße *****, S*****. Gewerberechtlicher Geschäftsführer war ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wechselklage war ursprünglich gegen die Erstbeklagte L***** Transport GmbH und den Zweitbeklagten Robert L*****, Kraftfahrer, gerichtet. In der Verhandlung vom 2. Oktober 1997 (ON 6) wurde mit der erstbeklagten Partei ein Vergleich geschlossen (AS 17), so daß nunmehr der Zweitbeklagte alleiniger Beklagter ist. Die L***** Transport GmbH erbrachte für die H***** Bau GmbH Transportleistungen. Die klagende Partei hatte dieser seit 1994 einen Wechselkreditr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Doris L***** ist Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der am 14. 9. 1984 protokollierten Doris L***** GmbH, die einen Friseursalon in 1070 Wien, S*****gasse ***** betreibt. Die Klägerin ließ sich dort am 17. 3. 1989 eine Dauerwelle machen. Mit ihrer am 18. 12. 1991 eingebrachten Klage begehrte sie insgesamt S 87.471,24 sA und die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden "aus der von der Beklagten schuldhaft unf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte Doris L***** ist Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der am 14. 9. 1984 protokollierten Doris L***** GmbH, die einen Friseursalon in 1070 Wien, S*****gasse ***** betreibt. Die Klägerin ließ sich dort am 17. 3. 1989 eine Dauerwelle machen. Mit ihrer am 18. 12. 1991 eingebrachten Klage begehrte sie insgesamt S 87.471,24 sA und die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden "aus der von der Beklagten schuldhaft unf... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren leitende Angestellte der P***** Handelsgesellschaft mbH. Zur Durchführung bzw Finanzierung eines Management-buy-out gründeten sie mit Dipl.-Ing. Thomas P***** eine Gesellschaft mbH, die mit der P***** Gesellschaft mbH verschmolzen und dann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Der beklagte Rechtsanwalt war von den Klägern mit der rechtlichen Abwicklung, insbesondere der Errichtung der dafür notwendigen Verträge beauftragt. Dipl.-Ing. P***** w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 587.471,39 sA. Sie sei vom Beklagten beauftragt worden, ein Werbekonzept zu erstellen und habe Beratungsleistungen erbracht. Der Beklagte sei während der gesamten Geschäftsbeziehung zur Klägerin als alleiniger Inhaber des Unternehmens "S*****" aufgetreten und der alleinige Ansprechpartner der klagenden Partei gewesen. Sämtliche Fakturen seien auf "Lederwaren S*****-Peter S*****" ausgestellt worden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung des Klagsbetrages für die Lieferung von Waren an die beklagte Partei im Zeitraum vom 30. 6. 1996 bis 22. 8. 1996. Über Auftrag der beklagten Partei sei an diese zwecks Weiterleitung an ein Großhandelsunternehmen geliefert worden. Die beklagte Partei habe die Waren an die verschiedenen Märkte des Großhandelsunternehmens weitergeleitet. Die beklagte Partei bestritt, Käuferin der Ware gewesen zu sein. Zwischen dem Kläger und dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte unterfertigte am 9. 10. 1995 ein Kaufvertragsformular der klagenden Partei über den Kauf einer Kaffeemaschine um einen Gesamtkaufpreis von S 186.516. Die Urkunde weist als Käufer die "Firma Cafe Schleckeria" auf, wobei sich in der für den Käufer vorgesehenen Rubrik auch ein Firmenstempel der "Tabak-Trafik M***** OHG*****" befindet. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten zunächst die Zahlung des Kaufpreises für diese Maschine mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei - eine Gesellschaft m. b. H. - wurde im April 1996 gegründet. Sie betreibt Friseurgeschäfte und hat zwei Geschäftsführer (Vater und Sohn). In Miami (USA) waren Einrichtungsgegenstände für einen Friseursalon, deren Eigentümer der ältere Geschäftsführer ist, gelagert. Diese Sachen sollten „für das Unternehmen der beklagten Partei im Rahmen deren Friseurbetriebs (in Österreich) Verwendung finden“ und mußten daher aus den USA nach Österreich be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin handelt mit Trockenfrüchten. Sie stand ursprünglich in direkter Vertragsbeziehung mit einem Unternehmen (im folgenden Großhandelsunternehmen), das in Österreich Selbstbedienungsgroßhandelsmärkte betreibt, und belieferte dieses mit seinen Waren. Um Kosten zu senken, brachte das Großhandelsunternehmen sodann die Beklagte "ins Spiel" und schloß mit ihr am 19. 9. 1995 eine Vereinbarung, nach der es die Beklagte "mit dem Ankauf und der Distribution von Obst un... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war von 1978 bis 1980 Angestellter der Volksbank M*****; er hatte in dieser Zeit bereits geschäftlich mit der Klägerin zu tun, weil diese dort Kundin war. Nachdem der Beklagte zur I***** Versicherungs AG als Außendienstmitarbeiter gewechselt hatte, bot er im Herbst 1981 der Klägerin an, ihr bei der Veranlagung ihrer Ersparnisse behilflich zu sein. Die Klägerin überließ daraufhin dem Beklagten zwei Sparbücher der Volksbank M***** bzw der Raiffeisenbank ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 500a ZPO kann sich das Berufungsgericht - soweit es die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, hingegen die damit bekämpften
Entscheidungsgründe: des angefochtenen Urteils für zutreffend erachtet, unter Hinweis auf deren Richtigkeit mit einer kurzen
Begründung: seiner Beurteilung begnügen. Das Berufungsgericht hat sich bei der Erledigung der Tatsachenrüge auf diese Bestimmung bezogen, dessen ungeachtet ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf die Dienstverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer ist der Kollektivvertrag "Dienstordnung A (DO.A) für Verwaltungsangestellten, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Pensionsversicherungsträgern Österreichs" anzuwenden. Seit 1987 wurde den Mitarbeitern, die für die Programme der Pensionsabteilung der organisationseinheitlichen EDV-Entwicklung zuständig sind, aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen dem damaligen Betriebsratsvor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wohl wird dem mittelbaren Stellvertreter im Falle einer Vertragsverletzung durch dessen Vertragspartner wegen der Überwälzung (Verlagerung) des Schadens auf den Geschäftsherrn das Recht aus Schadensliquidation im Drittinteresse zuerkannt (Koziol/Welser10 I 468; Reischauer in Rummel, ABGB2 Rz 27 zu § 1295; SZ 7/190; SZ 46/31; vgl auch SZ 67/52 und 139). In SZ 46/31 wurde allerdings ausgesprochen, daß der mittelbare Stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte im Jahr 1992 von der B***** Druckereibedarf GmbH eine Repro-Anlage zu einem Gesamtentgelt von S 19,052.200,92. In der Folge verleaste die Klägerin die Repro-Anlage an die L***** Werbegesellschaft mbH. Wegen der Aufteilung des Kaufpreises der gesamten Anlage auf zwei Fakturen wurden auch zwei Leasingverträge über die Gesamtanlage auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Punkt 8) der Leasingverträge ist unter anderem geregelt: "Der Mieter... mehr lesen...
Begründung: Über Vermittlung durch die (frühere Zweit-)Beklagte wurde der Kläger Mitglied der European Kings Club Re-Insurance (Europe) Ltd, im folgenden kurz EKC. Er erwarb sogenannte "Letters" (= Beteiligungsscheine) um S 264.600,--. Statt der ihm in Aussicht gestellten Rendite erhielt er lediglich Rückzahlungen im Gesamtbetrag von S 81.200,--. Die Beklagte war ab September 1993 freie Mitarbeiterin der Marketing und Vertrieb Andreas R***** GmbH, die ihrerseits Vermittler der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers ist die Revision nicht schon nach § 46 Abs 3 ASGG jedenfalls zulässig. Wohl übersteigt der Wert des Streitgegenstandes insgesamt S 50.000, doch ist weder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Art der Beendigung noch der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG): Unstrittig ist vielmehr, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Kündigung se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bei der Klägerin als Gemeindeamtsleiter beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 20.8.1990 kaufte die Klägerin von Brunhilde L***** die Liegenschaft EZ ***** KG K***** um einen Preis von S 1,297.725,--, wobei die Verkäuferin die Liegenschaft lastenfrei zu stellen hatte. Auf dieser hafteten als Nebeneinlage simultan mit der Liegenschaft EZ ***** KG W***** als Haupteinlage Pfandrechte von S 4,300.000,-- S 2,700.000,-- und S 1,300.000,-- samt Zinsen so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Croupiers im Casino Bregenz. Die Schulausbildung des Zweitklägers endete mit dem Abschluß der Handelsschule. Beide Kläger erfuhren im September 1989 im Casino gerüchteweise davon, daß ihr Arbeitskollege Leo W*****, mit dem beide nicht befreundet waren und zu dem nur kollegiale Kontakte bestanden, einen "heißen" Wertpapiertip habe. Der Erstkläger hatte bereits Erfahrungen beim An- und Verkauf von Wertpapieren gesammelt. Der Zweitkläger war in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der unter Zitierung des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO relevierte (und mit einem Widerspruch des Urteiles mit sich selbst begründete) Nichtigkeitsgrund (samt daraus abgeleiteter erheblicher Rechtsfrage des Verfahrensrechtes) liegt nicht vor. Dieser zweite Fall der genannten Gesetzesstelle betrifft nämlich nach herrschender Auffassung nur den
Spruch: eines Urteils; ein Widerspruch in den Gründen (wie er hier vermeintlich aufgezeigt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Croupier im Casino B*****. Er hat an der Handelsakademie maturiert und danach einige Semester Betriebswirtschaft studiert. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten bereits vor dem streitgegenständlichen Geschäft ein Wertpapierkonto. Robert S***** war als Kundenbetreuer mit Schwerpunkt Anlage- und Wertpapierberatung im "Kundencenter B" der Zentrale der Beklagten in B***** tätig. Dieser Schalterbereich war durch ein Schild mit der Aufschrift ... mehr lesen...