Die Absätze 6 und 12 diskriminieren SchülerInnen, welche ein Recht auf zweisprachigen Unterrucht in Deutsch-Österreichische Gebärdensprache haben /siehe UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, durch Österreich ratifiziert): Absatz 6 erlaubt den Ausschluss dieser Schülergru... mehr lesen...
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