Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in W. Mit Entscheidung vom 22. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die 4. Klasse nicht berechtigt sei, weil ihre Jahresbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Biologie und Umweltkunde "Nicht genügend" laute. Die Beschwerdeführerin (vertreten durch ihren Vater) erhob Berufung. Sie legte dar, weder sie noch ... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §18;SchUG 1986 §20;SchUG 1986 §25;
Rechtssatz: Auf das pauschale, nicht weiter konkretisierte Vorbringen, es seien "etwa 50 Prozent" der Unterrichtsstunden entfallen, muß die Behörde nicht eingehen, weil Grundlage der Leistungsbeurteilung iSd § 18 und § 20 SchUG ausschließlich die Leistungen der Schüler sind (Hinweis E 9.7.1992, 92/10/0023, und E 14.3.1994, 93/10/0208)... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §18;SchUG 1986 §19 Abs7;SchUG 1986 §20;SchUG 1986 §71 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 7 SchUG haben die Verständigungen gemäß § 19 Abs 1 bis Abs 6 SchUG ausschließlich Informationscharakter. Der Gesetzgeber bringt damit zum Ausdruck, daß eine Verletzung der Verständigungspflicht keine Verletzung der verfahrensrechtlichen Garantien des Prüfungsvorganges und Leistungsbeu... mehr lesen...
Die am 3. August 1973 geborene Beschwerdeführerin war im Schuljahr 1992/93 Schülerin der siebenten Klasse des Bundesoberstufenrealgymnasiums. Mit Entscheidung vom 23. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die achte Klasse nicht berechtigt sei, weil ihr Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Französisch, Geschichte und Sozialkunde sowie Mathematik die Note "Nicht genügend" enthalte. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung, in der si... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §18 Abs6;SchUG 1986 §18;SchUG 1986 §20;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §2 Abs4;
Rechtssatz: Grundlage der Leistungsbeurteilung iSd § 18, § 20 SchUG ist ausschließlich die Leistung des Schülers (Hinweis E 9.7.1992, 92/10/0023). Auf den Gesundheitszustand von Schülern ist im Zusammenhang mit Leistungsfeststellungen in dem durch § 18 Abs 6 SchUG und § 2 Abs 4 SchUG Leis... mehr lesen...
Die stark hörbehinderte Beschwerdeführerin war im Schuljahr 1989/90 Schülerin der 1. Klasse einer Handelsschule in Wien, die sowohl von behinderten als auch von nicht behinderten Schülern besucht wurde. Mit Entscheidung vom 18. Juni 1990 erklärte die Klassenkonferenz, daß die Beschwerdeführerin wegen negativer Beurteilungen in den Pflichtgegenständen Englisch einschließlich Fachsprache, Betriebswirtschaftslehre sowie Wirtschaftliches Rechnen zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstu... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §17;SchUG 1986 §18;SchUG 1986 §19;SchUG 1986 §20 Abs1;SchUG 1986 §71;
Rechtssatz: Gegenstand der Leistungsbeurteilung sind ausschließlich die "Leistungen der Schüler". Im Rahmen der Leistungsbeurteilung ist nicht zu prüfen, ob seitens der Schule bzw der Lehrer den Anforderungen, die sich für sie aus den spezifischen Bildungszielen der Lehrpläne in bezug auf die Gestalt... mehr lesen...