Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Der Vorsitzende des Kuratoriums erstattet dem Hauptausschuss des Nationalrates sowie der Bundesregierung über jedes Geschäftsjahr einen Bericht. Der Bericht wird veröffentlicht.
In Kraft seit 20.12.2005 bis 31.12.9999
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