Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Das Recht zur Einbringung einer Beschwerde gegen einen Eingangsabgabenbescheid steht innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Beschwerdefrist auch dem gesamtschuldnerischen Warenempfänger, der die Waren vom Anmelder übernommen hat, zu.
In Kraft seit 01.05.2016 bis 31.12.9999
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