Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:
1.Ziffer einsWaren;
2.Ziffer 2Transportmittel;
3.Ziffer 3Unternehmen;
4.Ziffer 4Personen;
5.Ziffer 5Tendenzen bei Betrugspraktiken;
6.Ziffer 6Verfügbarkeit von Sachkenntnis;
7.Ziffer 7Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren;
8.Ziffer 8Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.
Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.Die Daten, die in die Kategorien Ziffer eins bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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