Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:
1. | Waren; | |||||||||
2. | Transportmittel; | |||||||||
3. | Unternehmen; | |||||||||
4. | Personen; | |||||||||
5. | Tendenzen bei Betrugspraktiken; | |||||||||
6. | Verfügbarkeit von Sachkenntnis; | |||||||||
7. | Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren; | |||||||||
8. | Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln. | |||||||||
Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt. |
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