Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft. Durchführungsverordnungen zu diesem Bundesgesetz können auch vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1972 bis 31.12.9999
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