Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über den Stand, die Entwicklung und die Leistungen der Zivilluftfahrt nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 1965, BGBl. Nr. 91, durchzuführen. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über den Stand, die Entwicklung und die Leistungen der Zivilluftfahrt nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 91, durchzuführen.
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