Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über den Stand, die Entwicklung und die Leistungen der Zivilluftfahrt nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 1965, BGBl. Nr. 91, durchzuführen.
In Kraft seit 01.01.1972 bis 31.12.9999
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