Die im Ausland erworbenen zahnmedizinischen Doktorate von Professoren/Professorinnen eines zahnmedizinischen Fachs, die
1.Ziffer einsaus dem Ausland an eine Medizinische Universität in der Republik Österreich berufen wurden und
2.Ziffer 2die Lehrbefugnis als Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen erworben haben,
gelten als in Österreich nostrifizierte Doktorate der Zahnheilkunde.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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