Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Studierende der Zahnmedizin sind zur unselbständigen Ausübung zahnärztlicher Tätigkeiten nur unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Angehörigen des zahnärztlichen Berufs berechtigt.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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