Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
entfällt; LGBl. Nr. 48/2000 vom 11.09.2000
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 68 WStV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 68 WStV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 68 WStV