Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
Ab dem Jahr 2015 vermindern oder erhöhen sich die in § 3 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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