(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1998 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 4. Februar 1983 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, LGBl. für Wien Nr. 20/1983, außer Kraft.
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