Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
(Anm.: Änderung des Bundesgesetzes 1950, BGBl. Nr. 75, über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (GJGebGes.).)
In Kraft seit 27.08.1954 bis 31.12.9999
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