Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die monatliche Vergütung beträgt
1.
für Garagen 35,70 Euro,
2.
für überdachte PKW-Abstellplätze 22,20 Euro,
3.
für nicht überdachte PKW-Abstellplätze 17,80 Euro,
4.
für Hausgärten 7,90 Euro.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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