§ 6 WohnVergV 2016 Sonderregelung für Einzelräume

WohnVergV 2016 - Wohnungsvergütungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die monatliche Wohnungsvergütung (Grundvergütung und Betriebskosten) beträgt für Zimmer der

1.

Kat. A: Komfortzimmer mit Zusatzausstattung (zB eigene Kochnische, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Telefon, Balkon) 148,50 Euro,

2.

Kat. B: Einzelräume ohne Zusatzausstattung mit Kochgelegenheit, Bad und Heizung 118,70 Euro,

3.

Kat. C: Einzelräume mit Bad und Heizung 84,10 Euro,

4.

Kat. D: Einzelräume ohne Bad mit Heizung 54,30 Euro,

5.

Kat. E: Einzelräume ohne Bad und Heizung 24,70 Euro.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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