Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Höhe der Grundvergütung ergibt sich aus der Multiplikation der Verrechnungsfläche der Wohnung mit dem Monatsmietwert je Quadratmeter.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 WohnVergV 2016
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 WohnVergV 2016 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 WohnVergV 2016