(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen, LGBl. Nr. 32/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2001, außer Kraft.
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