Die Verrechnungsfläche setzt sich aus der Nutzfläche der Räumlichkeiten (Gesamtbodenfläche abzüglich der Wandstärke) und der halben Fläche von Balkonen, Terrassen und Loggien zusammen. Keller und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind, sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.
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