Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Der Rechtsträger einer Bestattungsanlage oder Privatbegräbnisstätte hat die Särge, die bei Enterdigungen oder Grabauflassungen in einer Bestattungsanlage oder Privatbegräbnisstätte anfallen, ordnungsgemäß zu entsorgen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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