§ 16 WKLG

WKLG - Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, soweit nichts anderes bestimmt wird, ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.

In Kraft seit 28.07.2021 bis 31.12.9999
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