§ 16 WKLG Vollziehung

Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2021 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, soweit nichts anderes bestimmt wird, ist der Bundesministerdie Bundesministerin für WissenschaftKlimaschutz, ForschungUmwelt, Energie, Mobilität, Innovation und WirtschaftTechnologie betraut.

Stand vor dem 27.07.2021

In Kraft vom 12.08.2014 bis 27.07.2021

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, soweit nichts anderes bestimmt wird, ist der Bundesministerdie Bundesministerin für WissenschaftKlimaschutz, ForschungUmwelt, Energie, Mobilität, Innovation und WirtschaftTechnologie betraut.

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