Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für die Fachverbände gelten die Bestimmungen des § 46 betreffend die Errichtung von Berufsgruppenausschüssen innerhalb der Fachgruppe sinngemäß.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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