Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des § 2 WFPolG 2015 ist im Sinne dieser Verordnung:
1. | Abgasklappe: Vorrichtung zum Verschließen des Querschnittes des Abgasstutzens oder des Verbindungsstückes; | |||||||||
2. | Anschlussgeschoß: Geschoß, in dem sich die Anschlussstelle befindet; | |||||||||
3. | Anschlussstelle: Öffnung in der Wange für den Anschluss eines Verbindungsstückes an eine Abgasanlage; | |||||||||
4. | Besteigbarer Rauchfang: Abgasanlage mit einem Querschnitt über 3000 cm², die im Inneren mit Steigeisen oder sonstigen Aufstiegshilfen ausgestattet ist; | |||||||||
5. | Fachkraft: zuverlässige und fachkundige Person auf dem Gebiet des Kehrens und Überprüfens von Feuerungsanlagen mit einem positiven Lehrabschlusszeugnis; | |||||||||
6. | Hauptkehrung: jährliche gemäß § 14 Abs. 1 WFPolG 2015 sowie § 2 Abs. 1 dieser Verordnung vorgeschriebene Kehrung der Abgasanlage; | |||||||||
7. | Kopf: Teil der Abgasanlage über der Dachfläche bis zur Oberkante der Mündung; | |||||||||
8. | Kehrgerät: dem Stand der Technik entsprechendes Werkzeug zum Kehren von Abgasanlagen; | |||||||||
9. | Querschnitt: rechtwinkelig zur Abgasanlagenachse liegende Fläche des Hohlraumes; | |||||||||
10. | Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer: soweit nicht anders bestimmt, öffentlich zugelassene Rauchfangkehrerin bzw. öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer, die bzw. der berechtigt ist, sicherheitsrelevante Tätigkeiten des 4. Abschnittes des WFPolG 2015 durchzuführen; | |||||||||
11. | Reinigungsöffnung: Öffnung zur Reinigung bzw. Kehrung und/oder Überprüfung der Abgasanlage oder des Verbindungsstückes; | |||||||||
12. | Reinigungsverschluss: Verschluss der Reinigungsöffnung; | |||||||||
13. | Schliefbarer Rauchfang: Abgasanlage mit einem Querschnitt über 2000 cm², die zum Zweck der Kehrung bestiegen werden kann; | |||||||||
14. | Selch: Abgasanlage (oder Teil einer Abgasanlage) zum Kalt- oder Warmräuchern von Nahrungsmitteln; | |||||||||
15. | Sohle: untere Begrenzung des Hohlraumes der Abgasanlage; | |||||||||
16. | Verbindungsstück: Bauteil oder Bauteile für die Verbindung zwischen dem Gerätestutzen der Feuerstätte und der Abgasanlage; | |||||||||
17. | Verbrennungsluft: in die Feuerstätte einströmende (zugeführte) Luft, welche der Verbrennung dient. |
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