Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle

WHKG - Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Gesetz über die Wiener Heilvorkommen und Kuranstalten (Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz – WHKG)

Änderung

LGBl. Nr. 29/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Natürliche Heilvorkommen

§  1 Begriffsbestimmungen

§  2 Anerkennung

§  3 Nutzung

§  4 Bezeichnung

§  5 Analysen

§  6 Verbote

§  7 Zurücknahme von Berechtigungen

2. Abschnitt: Kurorte

§  8 Begriffsbestimmung

§  9 Anerkennung

§ 10 Anerkennungsverfahren

§ 11 Bezeichnung

§ 12 Kurbezirk

3. Abschnitt: Kuranstalten

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

§ 14 Betriebsbewilligung

§ 15 Änderungen

§ 16 Behördliche Maßnahmen

§ 17 Anstaltsordnung

§ 18 Ärztliche Leitung

§ 19 Hygienebeauftragte Person

§ 20 Sicherheitsbeauftragte Person

§ 21 Qualitätssicherung

§ 22 Arzneimittelvorrat

§ 23 Dokumentation

§ 24 Datenschutz

§ 25 Verschwiegenheitspflicht

4. Abschnitt: Strafbestimmungen

§ 26 Strafbestimmungen

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 27 Rechtsmittel

§ 28 In- und Außer-Kraft-Treten

§ 29 Weitergeltung

Anhänge: Anhang 1 bis 5

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz (WHKG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WHKG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 5 WHKG