§ 49 WGarG 2008 Anforderung an Pflichtstellplätze

WGarG 2008 - Wiener Garagengesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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