§ 41 WGarG 2008 Erstmalige Überprüfung

WGarG 2008 - Wiener Garagengesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Tankstellen sind vor ihrer Inbetriebnahme, unterirdische Lagerbehälter jedoch vor dem Zuschütten der Behältergrube, von einem oder einer Berechtigten zur Durchführung von Überprüfungen gemäß § 43 Abs. 1 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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