Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Thomas F*****, Restaurantleiter, *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Fotografin. Sie hat das nachstehend abgebildete Foto eines Mädchens im Kindergartenalter hergestellt. (Foto nur in Originalentscheidung ersichtlich.) Das Mädchen war von März 1998 bis August 2006 abgängig. Die Klägerin übergab das Foto den Eltern des Mädchens; in der Folge wurde es auch zu Fahndungszwecken verwendet. Die Klägerin wehrte sich nicht dagegen, weil sie glaubte, dass diese Verwendung urheberrechtlich gedeckt sei. Zudem wäre es ihr durchaus Re... mehr lesen...
Begründung: Die (Wider-)Klägerin ist Fotografin. Sie hat die aus Beilage ./H und weiter unten ersichtlichen Portraitfotos eines Mädchens im Kindergartenalter hergestellt. Einzig die Abbildung in der Mitte der zweiten Reihe (Foto Nr 5) stammt nicht von der Klägerin. Die Fotos werden von links oben beginnend mit den Nummern 1 bis 6 bezeichnet. Das Foto Nr 1 gestaltete die Klägerin in der Weise, dass sie eine Kopfneigung wählte, um das Gesicht schlanker erscheinen zu lassen. Die Lage... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den zulässigen monatlichen Hauptmietzins für die den Antragstellern am 16. 1. 2001 vermietete, in Wien 18 außerhalb des Gürtels gelegene Wohnung inklusive des im Revisionsrekursverfahren allein strittigen Lagezuschlages von EUR 1,35 mit EUR 580,65 fest. Bei der Ermittlung des Lagezuschlages folgte es der Methode des gerichtlichen Mietzinsgutachtens, das den der Lage des Hauses entsprechenden Grundkostenanteil im Sinne des § 16 Abs 3 MRG wie folgt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter O*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** Kommanditgesellschaft *****, 2. G***** Verl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte veranstaltet Radwandertouren in Europa, die sie in einem jährlich erscheinenden Katalog mit dem Titel "EUROBIKE" bewirbt; sie gibt auch das Radwanderbuch "Etschradweg" heraus. Die Klägerin ist Journalistin und stellte der Beklagten anlässlich der Erstellung des Katalogs "EUROBIKE 1995" von ihr hergestellte Lichtbilder als Diapositive, die mit ihren Initialen bezeichnet waren, zur Verfügung. Die Beklagte verwendete drei dieser Lichtbilder auch in ihren Katalo... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs3RichtWG §3 Abs2RichtWG §3 Abs5RichtWG §4 Abs1ZPO §273
Rechtssatz: § 16 Abs 3 MRG enthält genaue Anweisungen über die Ermittlung des Lagezuschlages, weshalb er nicht unter Anwendung des § 273 ZPO nach Ermessen des Gerichtes festgesetzt werden darf. Zur Ermittlung der Lagezuschläge und Lageabschläge ist nach gesetzlicher Anordnung zunächst der der Lage des Hauses entsprechende Grundkostenanteil je m2 Nutzfläche zu ber... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, in welchem der Antragsteller eine im Erdgeschoss gelegene Wohnung mit einer Nutzfläche von 97 m2 bewohnt. Das Haus wurde vor dem Jahr 1945 errichtet und umfasst mehr als zwei selbstständige Wohneinheiten. Der Antragsteller hat die erwähnte Wohnung vorerst von der damaligen Hauptmieterin Maria H***** per 1. 1. 1995 mit schriftlichem Untermietvertrag angemietet. Mit schriftlichem... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 178 KG Hollenthon, Stübel Nr.10 in Spratzau, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 160/2 Bauarea, Stübel Nr.10, 576/4 Wiese, 577 Acker, 291/3 Wiese und 315/3 Weide gehören. Der Antragsgegner ist Eigentümer des Grundstückes 1855/1 Bach, EZ 495 KG Hollenthon. Dieser Bach, der in östlicher Richtung fließt, teilt die Grundstücke der Antragsteller: Nördlich des Baches liegen die Grundstücke 291... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.Jänner 1980 bis 30.Juni 1983 in der Kanzlei des beklagten Notars als Sekretärin mit einem Bruttogehalt von zuletzt 18.000 S monatlich beschäftigt. Sie wurde mit Schreiben vom 30. Juni 1983 vorzeitig entlassen. Die Klägerin bringt vor, daß diese Entlassung zu Unrecht erfolgt sei, und begehrt an Gehaltsnachzahlung samt kapitalisierten Zinsen, Kündigungsentschädigung (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen), Urlaubsentschädigung und Abferti... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §115GewO 1859 §82 litgKWG 1979 §3 Abs2
Rechtssatz: Eine objektiv, aber nicht wissentlich falsche Beschuldigung aus Anlaß des Abhandenkommens eines Betrages ist mangels Verletzungsabsicht und infolge Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Dienstnehmers gegenüber den zuständigen Betriebsratsmitgliedern - geradezu ausgelöst durch deren Befragen - bei einem zu Unzukömmlichkeiten einladenden System des Betriebssparens... mehr lesen...