Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.05.2004, Zl 2-AR260/7-2004, wurde Herrn Dipl-Vw J. G. M. und Herrn Mag A. M., beide pA V., unter Spruchpunkt II. Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit nach außen vertretungsbefugtes und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der Fa XY, Warenvertriebs GmbH, folgendes zu verantworten: .... II. Sie haben es als Verpflichteter im Sinne des § 3 A... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 21.09.2004, Zl AW-7-2004, wurde Herrn Dipl.Ing. Dr. M. O., Schwaz, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?I. Die Firma A.-Werk Beteilungsgesellschaft mbH mit Sitz in S. hat im Kalenderjahr 2001 folgende Verpackungen im Inland in Verkehr gesetzt, ohne dafür an einem genehmigten Sammlungs- und Verwertungssystem teilgenommen zu haben (ist nicht lizenzierte Inverkehrsetzung): 6.863 kg Kunststoffverpackun... mehr lesen...