Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
§ 13 Abs. 3 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 18 WeltRaG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18 WeltRaG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 18 WeltRaG