§ 72 WeinG Übergangsbestimmung

WeinG - Weingesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnungen, die auf Grund des Weingesetzes 1985 oder des Weingesetzes 1999, BGBI. I Nr. 141/1999, erlassen wurden, bleiben solange als Bundesgesetze weiter in Kraft, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in Wirksamkeit treten.

In Kraft seit 18.11.2009 bis 31.12.9999
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