Weingesetz 2009 (WeinG) Fundstelle

WeinG - Weingesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2023
  3. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2016
  4. § 0 gültig von 14.06.2016 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2016
  5. § 0 gültig von 21.06.2013 bis 13.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2016
  6. § 0 gültig von 21.06.2013 bis 20.06.2013
  7. § 0 gültig von 01.01.2011 bis 20.06.2013
  8. § 0 gültig von 18.11.2009 bis 31.12.2010

§ 1.

Anwendungsbereich

1. Teil
Wein

1. Abschnitt
Herstellung und Verkehrsfähigkeit

§ 2.

Begriffsbestimmungen und Inverkehrbringen

§ 3.

Önologische Verfahren und Behandlungen

§ 4.

Alkoholerhöhung (Anreicherung)

§ 5.

Süßung

§ 6.

Behandlung fehlerhafter Weine

§ 7.

Traubenmost, Sturm

§ 8.

Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung

§ 9.

Landwein

§ 10.

Qualitätswein

§ 11.

Prädikatswein

§ 12.

Lesegutvorschriften

§ 13.

Schaumwein

§ 14.

Entalkoholisierter Wein und alkoholarmer Wein

§ 15.

Versuchswein

§ 16.

Gesundheitsschädliche und verfälschte Erzeugnisse

§ 17.

Weinähnliches Getränk, nachgemachter Wein

§ 18.

Verkehrsunfähige und beschränkt verkehrsfähige Erzeugnisse

§ 19.

Allgemeine Kennzeichnungsbestimmungen

§ 20.

Besondere Kennzeichnungsbestimmungen

§ 21.

Geografische Angaben inländischer Weine

§ 22.

Verordnungsermächtigung für Bezeichnungen und Aufmachungen

2. Abschnitt
Sonstige Vorschriften

§ 23.

Mengenbeschränkung

§ 24.

Rebflächenverzeichnis, Betriebskataster

§ 25.

Staatliche Prüfnummer

§ 26.

Genehmigungssystem für Rebpflanzungen

§ 26a.

Datenschutzregelungen – Weindatenbank

§ 27.

Formblätter und Datenträger

§ 28.

Begleitpapiere

§ 29.

Ernte- und Bestandsmeldung

§ 30.

Banderole

§ 31.

Ein- und Ausgangsbücher

§ 32.

Aufbewahrung weinfremder Stoffe

§ 33.

Weinhaltige Getränke

§ 34.

Verordnungsermächtigung zur Errichtung von Erzeuger- und Branchenorganisationen und Umsetzung von Richtlinien

2. Teil
Obstwein

§ 35.

Begriffsbestimmungen und Inverkehrbringen

§ 36.

Behandlung von Obstwein

§ 37.

Bezeichnung von Obstwein

(Anm.: §§ 38 bis 40 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 91/2023)

§ 41.

Gesundheitsschädlicher und verfälschter Obstwein

§ 42.

Verdorbener und beschränkt verkehrsfähiger Obstwein

§ 43.

Verkehrsunfähiger Obstwein

§ 44.

Ein- und Ausgangsbücher

§ 45.

Anwendbarkeit von Bestimmungen des 1. Teiles

3. Teil
Kontrolle

§ 46.

Bundeskellereiinspektion

§ 47.

Nachschau

§ 48.

Probenentnahme

§ 49.

Probenentnahme bei Prädikatsweintransport ins Ausland

§ 50.

Sicherstellung und Beschlagnahme

§ 51.

Verfügungsrecht über die sichergestellten oder die beschlagnahmten Gegenstände

§ 52.

Untersuchung der Proben

§ 53.

Entschädigung für entnommene Proben

§ 54.

Untersuchungsanstalten

§ 55.

Mostwäger

§ 56.

Anwendbarkeit auf Obstweinerzeugnisse

4. Teil
Strafbestimmungen

1. Abschnitt
Gerichtliche Strafbestimmungen

§ 57.

Straftatbestände

§ 58.

Einziehung

§ 59.

Verwertung

§ 60.

Kosten

2. Abschnitt
Verwaltungsstraftatbestände

§ 61.

Verwaltungsübertretungen

§ 62.

Verfall

§ 63.

Verwertung

§ 64.

Kosten

5. Teil

Förderungen

§ 65.

Förderung der Weinwirtschaft aus Bundesmitteln

§ 66.

Abwicklung der Förderung

§ 67.

Gewährung der Förderung

§ 68.

Förderungsrichtlinien

6. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 69.

Datenverkehr und Gebührenbefreiung

§ 70.

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 71.

Bezugnahme auf Rechtsvorschriften

§ 72.

Übergangsbestimmung

§ 73.

Vollziehung

§ 74.

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

In Kraft seit 21.07.2023 bis 31.12.9999
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