Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit der Entscheidung über Anträge auf Erteilung Bautechnischer Zulassungen als Behörde wird das Österreichische Institut für Bautechnik betraut (Zulassungsstelle).
In Kraft seit 30.07.2014 bis 31.12.9999
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