§ 56b WaffG Verständigungspflicht der Strafgerichte

WaffG - Waffengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Das Strafgericht hat der Waffenbehörde Verurteilungen wegen § 278b bis § 278g oder § 282a StGB mitzuteilen.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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