§ 58a WaffG

WaffG - Waffengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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