Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen, ABl. Nr. L 82 vom 22.3.2001, S 16, umgesetzt.
In Kraft seit 30.08.2007 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 W-ZWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 W-ZWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 W-ZWG