Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die persönlichen Voraussetzungen sind die Eigenberechtigung, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die Zuverlässigkeit (§ 4) und der Nachweis der Befähigung (§ 5).
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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