Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Mai 1987 betreffend eine Betriebsordnung für die mit Pferden und Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerks-Gewerbe sowie das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe in Wien, LGBl. für Wien Nr. 21/1987, in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 2/1992 außer Kraft.
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