Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Zucht oder Ausbildung von Hunden zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung einer erhöhten Aggressivität wie auch das Inverkehrbringen solcher Hunde ist verboten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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