Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass
1. | Menschen nicht gefährdet, | |||||||||
2. | Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und | |||||||||
3. | fremde Sachen nicht beschädigt | |||||||||
werden. | ||||||||||
Ob Belästigungen im Sinne der Z 2 zumutbar sind, ist nach den Maßstäben eines normal empfindenden Menschen und auch auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen. |
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