Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes kann die Gesellschaft persönlich und fachlich geeignete Personen heranziehen.
In Kraft seit 27.09.2006 bis 31.12.9999
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