(1) Die Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald erfolgt durch die Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., im Folgenden kurz Gesellschaft genannt.
(2) Die Aufgaben der Gesellschaft dienen der Umsetzung der im § 1 enthaltenen Ziele. Aufgaben der Gesellschaft sind insbesondere:
1. | der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenparks Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2; | |||||||||
2. | die offizielle Repräsentation des Biosphärenparks Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften; | |||||||||
3. | die Erstellung eines Leitbildes für den Biosphärenpark Wienerwald unter Berücksichtigung vorhandener Stadt- und Regionalentwicklungspläne; | |||||||||
4. | die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von weiter führenden Konzepten (wie etwa für den Tourismus oder das Offenland) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung; | |||||||||
5. | die Koordinierung des Naturraummanagements und erforderlichenfalls die Erstellung von Konzepten dazu; | |||||||||
6. | die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung (Monitoring); | |||||||||
7. | die Initiierung, Unterstützung und Durchführung von Projekten im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2; | |||||||||
8. | die Koordinierung sowie Durchführung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit; | |||||||||
9. | der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen; | |||||||||
10. | die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit sowie der Besucherinformation und -betreuung; | |||||||||
11. | die Erstellung eines Konzeptes zur Kennzeichnung des Biosphärenparks Wienerwald; | |||||||||
12. | die Erstellung eines Konzeptes zur Verwendung und Verwertung der beim Patentamt registrierten Wort-Bildmarke für den Biosphärenpark Wienerwald. |
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