Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Bundeshauptstadt Wien ist berechtigt die Bezeichnung „Biosphärenpark-Gemeinde“ zu führen. Die Hinzufügung eines Hinweises auf den jeweiligen Bezirk ist zulässig.
In Kraft seit 27.09.2006 bis 31.12.9999
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