Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bundeshauptstadt Wien ist berechtigt die Bezeichnung „Biosphärenpark-Gemeinde“ zu führen. Die Hinzufügung eines Hinweises auf den jeweiligen Bezirk ist zulässig.
In Kraft seit 27.09.2006 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 W-TBB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 W-TBB selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 W-TBB