Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Paragraph 8 b,
entfällt; LGBl. Nr. 16/2023 vom 13.7.2023 entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2023, vom 13.7.2023
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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